Stellungnahme der CDU Kaarst zum Radentscheid

Die CDU Kaarst / Büttgen / Driesch / Holzbüttgen und Vorst
- steht für die Mobilität aller Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Kaarst – für die Fußgänger von jung bis alt, für die Radfahrer von jung bis alt, für den öffentlichen Nahverkehr, sowie die Mobilität des Kfz-Verkehrs und gewerblichen Verkehrs unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsentwicklungen; - hat die gesamte Mobilität in der Stadt Kaarst im Blick und
- investiert in die Zukunft aller Kaarsterinnen und Kaarster und hat deshalb ein ganzheitliches Mobilitätskonzept in Auftrag gegeben
Aus diesen Gründen ist der „Radbürgerentscheid“ am 06.03.2022 abzulehnen, weil das Begehren nur eine einzelne Mobilitätsart und diese auch nur als Stückwerk und nicht alle übrigen Verkehrsteilnehmer in ihrer Mobilität ausreichend in den Blick nimmt.
Kaarst ist mit seiner Nähe zu den Großstädten Düsseldorf und Neuss, sowie Mönchengladbach ein ländlich strukturierter Ort mit fünf Ortsteilen Kaarst, Büttgen, Driesch, Holzbüttgen und Vorst. Zwei S-Bahnlinien führen durch Kaarst, Holzbüttgen und Büttgen und sind eine gute Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz von NRW. Die Buslinien mit den Nummern 860, 866, 851, 852, SB 51 verbinden die Ortsteile von Kaarst und bieten eine Mobilität innerhalb der Verkehrswege von Kaarst.
Ziel ist es, die Mobilität für alle Kaarster Bürgerinnen und Bürger stets zu verbessern und aktuell insbesondere den Fuß- und Radverkehr zu stärken. Der „modal split“, also das Verhältnis der Nutzung der einzelnen Verkehrsmittel, muss ausgewogen sein, wobei uns bewusst ist, dass in den letzten Jahrzehnten -wie überall in Deutschland ein Hauptaugenmerk auf dem individuellen Autoverkehr lag.
Im Jahr 2020 ist auch auf Initiative der CDU Kaarst ein externes Ingenieurbüro vom Rat der Stadt Kaarst damit beauftragt worden, ein umfassendes und für die Stadt Kaarst passgenaues Mobilitätskonzept zu entwickeln, denn es ist klar, dass Lösungen, die in Ballungsräumen und Großstädten funktionieren, nicht 1:1 auf Kaarst übertragen werden können.
Als Grundlage für die Konzeption sind u.a. die Verkehrsströme in der Stadt aufgenommen und auf der Basis der statistisch vom Land NRW prognostizierten Bevölkerungsentwicklung, der vorhandenen Bevölkerung, der Ausweisung neuer Wohnbaugebiete und der Entwicklung der Gewerbegebiete in der Stadt Kaarst (Alt IKEA/Kaarster Kreuz etc.) auf die Jahre 2030 und 2035 hochgerechnet worden.
Aus dem Mix der sich dadurch ergebenden Verkehrsströme werden vom Mobilitätskonzept die Themen
Fußgänger
Radverkehr
ÖPNV
motorisierter Verkehr
entwickelt und miteinander verknüpft. Am 08.11.2021 ist ein Teilbereich aus dem Gesamtkonzept, nämlich die Betrachtung des Radverkehrs, erstmalig in die politischen Gremien eingebracht worden, gerade auch um sich mit dem Begehren von Kaarster
for Future (KfF) inhaltlich auseinander zu setzen und um möglichst eine sachgerechte inhaltliche Diskussion zu führen und mit dem Ziel eines breit getragenen Ergebnisses zu erreichen. Ein erster Entwurf des hier erarbeiteten Radverkehrskonzeptes liegt wie gesagt seit diesem 8.11.2021 vor.
Diese Vorgehensweise erfolgte im permanenten Austausch mit dem zuständigen Ausschuss für Mobilität, Umwelt, Klimaschutz und Landwirtschaft (MUKL) und einem vom Stadtrat eingerichteten Arbeitskreis. In diesem Arbeitskreis waren neben politischen Vertreterinnen und Vertretern und Mitarbeitenden der städtischen Verwaltung auch der Fahrradbeauftragte der Stadt Kaarst, Mitglieder des ADFC, die Ortslandwirte, die Feuerwehr und Vertreter von KfF aktiv!
KfF verfolgte trotz der Mitarbeit in dem Gremium augenscheinlich ein anderweitiges Ziel und hat den Weg zur Erarbeitung eines gesamtheitliches Mobilitätskonzept durch ihr einseitiges Handeln verlassen. Im vierten Quartal 2021 hat KfF einen Antrag für einen Radentscheid gestellt mit der Folge, dass nach Abweisung des Antrags durch den Stadtrat am 16.12.2021 nunmehr die weiteren Beratungen zum Mobilitätskonzept aus rechtlichen Gründen, die von diesem „Radbürgerentscheid“ ausgehen, bis zur Entscheidung am 6. März 2022 ausgesetzt.
Sollte das Bürgerbegehren Erfolg haben, dürfte das Mobilitätskonzept in seiner Gesamtheit nicht mehr greifen und somit die übrigen Mobilitätsteilnehmer in mittelbarer Zukunft unberücksichtigt lassen. Da bei einem erfolgreichen Begehren auch erhebliche, finanzielle Ressourcen gebunden werden, ist sodann weiter zu klären, wo die hierfür einzusetzenden Gelder hergenommen werden.
Diese Vorgehensweise stellt kein nachhaltiges und verantwortungsvolles Handeln von Seiten KfF dar.
Aus diesen Gründen ist der „Radbürgerentscheid“ am 06.03.2022 abzulehnen, weil das Begehren nur eine einzelne Mobilitätsart und diese auch nur als Stückwerk und nicht alle übrigen Verkehrsteilnehmer in ihrer Mobilität ausreichend in den Blick nimmt.
Der Rat der Stadt Kaarst wird unter Berücksichtigung aller Verkehrsteilnehmer und unter Berücksichtigung aller Eingaben von Ihnen - der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaarst - ein ganzheitliches Mobilitätskonzept erarbeiten und beschließen, das Maßstab des Handelns für den Rat und die Verwaltung der Stadt ist und das sodann Stück für Stück umgesetzt werden wird.
Die CDU steht für eine Mobilität, von der alle Kaarsterinnen und Kaarster profitieren. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass am 06.03.2022 gegen das nur partiellen Interessen dienende „Radbürgerbegehren“ von KfF zu stimmen ist.
NUR ein Nein am 06.03.2022 bedeutet Mobilität FÜR ALLE und die Zukunft. Vielen Dank für Ihr Vertrauen !
Wir haben hier noch weitere Informationen für Sie zusammengestellt: