top of page

Zum Internationalen Tag zur Beseitigung der Gewalt an Frauen


„Gewalt beginnt nicht erst mit Schlägen. Auch Bedrohungen, Beschimpfungen, Belästigungen und Kontrolle […] sind Formen von Gewalt. Sie kann Menschen aller sozialen Schichten und jeden Alters treffen: Zuhause, in der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz oder online.“ (BMFSJ)


Im Rahmen der sog. „Istanbul-Konvention“

ist Deutschland seit 2018 verpflichtet, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, zum Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen. Eine Reform des Sexualstrafrechts zur Umsetzung des Prinzips ‚Nein heißt Nein‘ und strafrechtliche Maßnahmen gegen digitale Gewalt sind bereits umgesetzt, Infrastruktur sicherzustellen (Frauenhäuser, Beratungsstellen, die Möglichkeit zur anonymen Beweissicherung nach geschlechtsspezifischer Gewalt etc.) ist und bleibt ein permanenter Prozess.

Im täglichen Miteinander hat eine einfache Handbewegung schon wirksam weiteres Leid verhindert; sie dient dazu, lautlos und unauffällig um Hilfe zu rufen:




- Hebe die Hand. Die Innenfläche zeigt dabei nach vorne. - Knicke den Daumen ein, sodass er auf der Handinnenfläche liegt. - Schließe die anderen vier Finger langsam über den Daumen zur Faust.


Bleiben wir sensibel und helfen, wo und wie wir können!

bottom of page